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Gemeinsame Testamente verfassen

Älteres Paar

Als erfahrener Rechtsanwalt unterstütze ich Sie bei gemeinsamen Testamenten

Wer gemeinsames Vermögen besitzt, möchte häufig über dieses auch im Fall des Todes eine gemeinsame Verfügung treffen. Das Gesetz bietet die Optionen Erbvertrag und gemeinsames Testament an. Doch Vorsicht, manchmal bindet ein solches Dokument mehr als beabsichtigt oder es ist wirkungslos, da eine Anfechtung erfolg hat.

Als Rechtsanwalt kenne ich die Problematik, die durch geänderte persönliche Verhältnisse entstehen kann. Nach dem Scheitern einer Ehe ist es sicherlich nicht wünschenswert, den Expartner weiter zu begünstigen. Eine ähnliche Situation entsteht, wenn nach dem Tod des Partners eine erneute Heirat erfolgt. Sie können den neuen Partner nicht als Erben einsetzen, da Sie daran gebunden sind, Ihr Vermögen einem zuvor bestimmten Nacherben zu hinterlassen.

Ihr Experte für Erbrecht in Berlin Lichtenberg

  • Über 18 Jahre Berufserfahrung im Erbrecht.
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  • Wir beraten und vertreten Sie kompetent.
  • Gerne versuche ich ohne Streit eine Einigung zu erreichen.
  • Erstbetreuung auch online möglich.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über das Kontaktformular erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.

Gemeinschaftliche Testament

Diese Form des Testaments ist Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft vorbehalten. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Als im Erbrecht erfahrener Anwalt rate ich, sich bei der Verfassung des Testaments beraten zu lassen.

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Erbverträge abschließen

Sie können mit einem beliebigen geschäftlichen oder privaten Partner einen Erbvertrag abschließen. Er bedarf eine notariellen Beurkundung. Wegen der weitreichenden Bindung solcher Verträge rate ich dazu, sich vor dem Abschluss von mir beraten zu lassen.

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Berliner Testament

Es handelt sich um eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments, das eine wechselbezügliche Verfügung enthält, die zu einer ungewollt Bindung der Verfasser führen kann. Ich berate Sie gerne ausführlich zu dieser Form des Testaments und möglichen Alternativen.

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Ich berate Sie zum Thema Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente

Sie möchten mit einem Partner zusammen über Ihr Vermögen verfügen oder als benachteiligter Erbe eine entsprechende Verfügung anfechten? Ich biete Ihnen eine kompetente Beratung und vertreten sie gerne. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

Die wichtigsten Unterschiede

Gemeinsames Testament und Erbvertrag

Merkmal

Gesetzliche Grundlage

Form

Partner

Bindung

widerrufbar

Weiter Hinweise

Gemeinschaftliches Testament

§ 2247 BGB

1. Partner Handschriftlich, beide Partner unterschreiben

Ehegatten oder eingetragene Partnerschaft

Erst nach dem Tod eines Partners

ja

Hinweise zum gemeinschaftlichen Testament
Hinweise zum Berliner Testament

Erbvertrag

§ 1941, §§ 2274 ff. BGB

Notarvertrag

Beliebig

Ab Vertragsabschluss

nein

Hinweise zum Erbvertrag

Was zu beachten ist

Spezielle Problematik der Schlusserbeneinsetzung

Nach dem Tod des ersten Partners ist der überlebende Partner nicht mehr frei, sein Vermögen nach belieben zu vererben. Dies kann bezüglich einer neuen Partnerschaft problematisch sein. Es besteht meist der Wunsch diesen im Testament zu bedenken. Wenn leibliche Kinder aus der neuen Partnerschaft hervorgehen, können Pflichtteilsansprüche entstehen, die mit den ursprünglichen gemeinsamen Verfügungen kollidieren.

Vermögen des Vorerben

In einer gemeinsamen Verfügung wird in der Regel bestimmt, dass ein Erbe zwar das Vermögen des Erblassers erhält, er aber verpflichtet ist, es sorgsam zu behandeln, damit es später an den Nacherben gehen kann. So ist es dem Vorerben beispielsweise verboten, Teile des Nachlasses zu verschenken.

Das Verhältnis zwischen Vor- und Nacherbe ist oft belastet, weil Letzterer befürchtet, dass der Vorerbe das künftige Vermögen des Nacherben verschleudert. Außerdem ist die Trennung zwischen dem eigenen Vermögen des Vorerben und dem geerbten Vermögen oft nicht deutlich.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, im Testament oder Erbvertrag genaue Bestimmungen über das Vermögen zu treffen sowie Rechte und Pflichten des Vorerben exakt festzulegen.