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  • 1/13

    Wie kann ich Ihnen hefen?

    Wollen Sie ein Testament anfechten oder Anspruch auch einen Pflichtteil erheben?

  • 2/13

    Warum wollen Sie ein Testament anfechten

    Bitte nennen Sie alle Gründe. Ein Erbvertrag kann beispielsweise die Testierfreiheit einschränken.Vielleicht wissen Sie, dass es ein neues Testament gibt oder dass der Erblasser das Testament nicht aus freiem Willen verfasst hat.

    weiter
  • 3/13

    Verwandtschaft zum Erblasser?

    Prüfen Sie zunächst, ob Sie prinzipiell zum Kreis der Anspruchberechtigten gehören.

  • 4/13

    Sind Sie Ehegatte oder Kind des Erblasser?

    Ehegatten und Kinder sind sogenannte Erben 1. Ordnung. Ihnen steht ein Pflichtteil zu.

  • 5/13

    Sind Sie Eltern des Erblasser?

    Erbe 2. Ordnung:Eltern erhalten nur dann einen Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn der Erblasser keine Kinder hatte und es auch keine Nachkommen der Kinder gibt.

  • 6/13

    Sind Sie Geschwister des Erblasser?

    Sie haben mittelbar einen Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn Ihre Eltern einen Anspruch hatten und nach dem Erblasser verstarben.

  • 7/13

    Sind Sie Enkel des Erblasser?

    Sie haben Anspruch, wenn der Elternteil der Kind des Erblasser war, bereits verstorben ist.Beispiel:Ihr verstorbener Vater war Kind des Erblasser, Ihre Mutter lebt noch - Sie haben einen AnspruchIhr lebender Vater war Kind des Erblasser, Ihre Mutter ist verstorben - Sie haben keinen Anspruch

  • 8/13

    Wurden Sie enterbt oder wurde Ihr Pflichtteil durch Schenkungen gemindert?

    Sie haben nur dann Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn Sie enterbt wurden oder Ihr Erbteil durch Schenkungen beziehungsweise Verfügungen derart verringert wurde, dass er kleiner ist als Ihr Pflichtteil.Bleibt die Frage, wie Sie mit einer Strafklausel im Testament umgehen sollten.

  • 9/13

    Strafklausel im Testament

    In Erbverträgen gibt es häufig eine Klausel, die verhindern soll, dass Anspruch auf einen Pflichtteil erhoben wird. Diese Klausel bewirkt, dass derjenige der beim Tod des Erstversterbenden den Pflichtteil erhält, automatisch beim Tod des Zweitversterbenden lediglich einen Pflichtteil bekommt. Die Entscheidung muss gut bedacht werden.

  • 10/13

    Wie wurden Sie auf mich aufmerksam

    Eine Bitte: Teilen Sie mir mit, wie Sie meine Kanzlei gefunden haben.

  • 11/13

    Sie haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil

    Weitere Informationen

  • 12/13

    Gewünschte Kontaktaufnahme

    Sie erleichtern mir die Ersteinschätzung, wenn Sie mir Unterlagen oder Fotos zum Fall hochladen. So kann ich Sie effektiver beraten. Eine Uploadmöglichkeit steht Ihnen im nächsten Schritt zur Verfügung.

  • 13/13

    Sind Ihre Eingaben korrekt?

    Falls Sie Ihre Angaben nochmal ändern oder überprüfen möchten, dann ist das an diesem Punkt möglich. Sie haben außerdem die Möglichkeit im nächsten Schritt individuelle Fragen zu stellen, beziehungsweise Informationen zu anderen Themen anzufordern.