Erbverträge und unter Umständen auch gemeinsame Testamente sind ab Unterzeichnung bindend, es sei denn Sie vereinbaren ein Rücktrittsrecht. Sie haben auch die Option festzulegen, dass die Erben den Erbteil an einen von Ihnen bestimmten Nacherben vererben.
Im Rahmen eines Vermächtnisses können Sie Vermögen jeder Art auf bestimmte Personen oder Institutionen übertragen, ohne dass diese Rechtsnachfolger von Ihnen werden. Ein Erbe ist immer Rechtsnachfolger, er erbt ein Vermögen als Gesamtheit, also auch bestehende Schulden.
Ein Vermächtnis kann einen Pflichteilsanspruch nicht kürzen. Er ist daher aus dem Vermächtnis zu bedienen. Erben und Vermächtnisnehmer sind im Verhältnis der erhalten Werte verpflichtet diesen auszuzahlen.
Nein, es besteht lediglich ein finanzieller Anspruch. Selbst wenn das Pflichtteil den Wert des Hauses übersteigt folgt daraus kein Nutzungsrecht.