Kein Erbe ist verpflichtet Ihnen den Pflichtteil anzubieten.Sie müssen ihn aktiv von der Erbengemeinschaft einfordern.
1. Prüfen Sie, ob ein Anspruch auf einen Pflichtteil besteht
Anspruch prüfen
2. Fordern Sie ein Nachlassverzeichnisses von der Erbengemeinschaft an.
3. Ermitteln Sie die Höhe des
gesetzlichen Erbteils
4. Halbieren Sie den Anteil und multiplizieren ihn mit dem Wert des Nachlasses
5. Fordern Sie die Auszahlung der berechneten Summe an.
Ihr Experte für Erbrecht in Berlin Lichtenberg
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Ich helfe Ihnen Ihre Ansprüche durchzusetzen
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