Sie denken, dass Ihr Testament eindeutig ist. Leider ist manches, was klar und deutlich erscheint in der Praxis ein Rätsel.
Ein Erblasse hat 2 Kinder und ist verheiratet. Er verfasst ein Testament mit diesem Inhalt:
“Meine Frau bekommt das Haus, meine Tochter Karin das Barvermögen im Safe und mein Neffe Martin das Geld auf dem Bankkonto” den Sohn Klaus erwähnt er nicht, weil er ihn enterben möchte.
Damit hat der Erblasser keine Aussage über das Erbe getroffen, sondern lediglich Vermächtnisse gemacht. Es bleibt bei der gesetzlichen Erbfolge. Die Ehefrau bekommt die Hälfte der Erbmasse, die beiden Kinder jeweils ein Viertel. Neffe Martin hat den Anspruch auf Heraushabe des Geldes auf dem Konto die Tochter auf das Geld im Safe und die Ehefrau auf das Haus.
Die Erbmasse besteht aus dem gesamten Vermögen des Erblasser, auch aus Schulden und Vermögenswerten, die er nicht verteilt hat. Die Erben bilden ene Erbengemeinschaft und müssen für die Beisetzung aufkommen. Die Erbmasse verringert sich um die Kosten für die Beisetzung und das Geld auf dem Konti, das der Neffe erhält. Der Wert des verbleibenden Gesamtvermögens wird unter den genannten Erben aufgeteilt. Das heißt:
Wie Sie an dem Beispiel sehen, ist eine eindeutige Formulierung des letzen Willens nicht so einfach, wie es erscheint.
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