Erbverträge sind nicht nur bei privaten Partnerschaften üblich, sondern auch bei geschäftlichen. So kommt es oft vor, dass Inhaber eine Firma isch gegenseitig durch einen Erbvertrag absichern. Da Sie in den Verträgen komplexe Regelungen treffen und eine Auflösung nur im gegenseitigen Einetrnehmen möglich ist, rate ich zu einer fundierten anwaltlichen Beratung, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen.
Ihr Experte für Erbrecht in Berlin Lichtenberg
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Ich berate Sie zum Thema Erbverträge
Als erfahrenere Rechtsanwalt informiere ich Sie zu über die Konsequenzen von Erbverträgen und unterstütze Sie rechtssichere Formulierungen zu finden. Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.
Wichtige Informationen zu Erbverträgen
Der Vertrag muss in Anwesenheit aller Vertragspartner vor einem Notar abgeschlossen werden. Keine der Parteien kann sich durch einen Dritten vertreten lassen. Der Notar prüft die Formulierungen und weist Sie auf die Konsequenzen einzelner Passagen hin. Es ist zur Neutralität verpflichtet und darf Sie daher nicht unabhängig beraten. Als Anwalt berate ich meinen Mandanten. Daher erfahren Sie von mir alle negativen Folgen des Vertrages. Ich bespreche mit Ihnen, was Sie wünschen und finde Formulierungen, die genau das festschreiben, was Sie beabsichtigen.
Die unabhängige Beratung ist extrem wichtig, denn einen Erbvertrag können Sie lediglich zusammen mit dem Vertragspartner ändern.
Generell kann der Vertrag zu Lebzeiten der Vertragspartner nur unter folgenden Bedingungen aufgelöst oder geändert werden:
Anders als bei einem gemeinschaftlichen Testament muss ein Erbvertrag mit der Scheidung nicht ungültig werden. Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, bedeutet dies, dass in der Regel Schlusserbeneinsetzung nicht verändert können. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfehlen ich in Erbverträgen ein freies Rücktrittsrecht für den Fall der Trennung oder Scheidung zu vereinbaren.
Erbverträge dienen der gegenseitigen Absicherung von Partnern im Fall das ein Partner verstirbt. Ich rate zu diesen Veträgen insbesondere in folgenden Fällen: