Jetzt anrufen und beraten lassen!

030 522 48 12

Erbverträge verfassen

Siegel

Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Erbverträge zu gestalten

Erbverträge sind nicht nur bei privaten Partnerschaften üblich, sondern auch bei geschäftlichen. So kommt es oft vor, dass Inhaber eine Firma isch gegenseitig durch einen Erbvertrag absichern. Da Sie in den Verträgen komplexe Regelungen treffen und eine Auflösung nur im gegenseitigen Einetrnehmen möglich ist, rate ich zu einer fundierten anwaltlichen Beratung, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen.

Ihr Experte für Erbrecht in Berlin Lichtenberg

  • Über 18 Jahre Berufserfahrung im Erbrecht.
  • Schnelle Analyse Ihrer Situation.
  • Wir beraten und vertreten Sie kompetent.
  • Gerne versuche ich ohne Streit eine Einigung zu erreichen.
  • Erstbetreuung auch online möglich.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über das Kontaktformular erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.

Ich berate Sie zum Thema Erbverträge

Als erfahrenere Rechtsanwalt informiere ich Sie zu über die Konsequenzen von Erbverträgen und unterstütze Sie rechtssichere Formulierungen zu finden. Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.

Wichtige Informationen zu Erbverträgen

Worauf Sie achten sollten

Der Vertrag muss in Anwesenheit aller Vertragspartner vor einem Notar abgeschlossen werden. Keine der Parteien kann sich durch einen Dritten vertreten lassen. Der Notar prüft die Formulierungen und weist Sie auf die Konsequenzen einzelner Passagen hin. Es ist zur Neutralität verpflichtet und darf Sie daher nicht unabhängig beraten. Als Anwalt berate ich meinen Mandanten. Daher erfahren Sie von mir alle negativen Folgen des Vertrages. Ich bespreche mit Ihnen, was Sie wünschen und finde Formulierungen, die genau das festschreiben, was Sie beabsichtigen.

Die unabhängige Beratung ist extrem wichtig, denn einen Erbvertrag können Sie lediglich zusammen mit dem Vertragspartner ändern.

Generell kann der Vertrag zu Lebzeiten der Vertragspartner nur unter folgenden Bedingungen aufgelöst oder geändert werden:

  • Alle Vertragsparteien sind mit der Änderung oder Auflösung einverstanden, oder
  • Es gibt Vertragsklauseln, unter welchen Bedingungen dies möglich ist und eine davon ist eingetreten.

Anders als bei einem gemeinschaftlichen Testament muss ein Erbvertrag mit der Scheidung nicht ungültig werden. Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, bedeutet dies, dass in der Regel Schlusserbeneinsetzung nicht verändert können. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfehlen ich in Erbverträgen ein freies Rücktrittsrecht für den Fall der Trennung oder Scheidung zu vereinbaren.

Gründe einen Erbvertrag zu abzuschließem

Erbverträge dienen der gegenseitigen Absicherung von Partnern im Fall das ein Partner verstirbt. Ich rate zu diesen Veträgen insbesondere in folgenden Fällen:

  • Ein Partner ist wirtschaftlich vom anderen abhängig, wie er beispielsweise Kinder versorgt und nicht oder nur teilweise berufstätig ist.
  • Die Partner betreiben gemeinsam eine Firma. Um diese weiter zu führen müssen Vereinbarungen für den Tod eines der Partner getroffen werden.