Das sogenannte Berliner Testament ist eine wechselbezügliche Verfügung, die Ehepartner treffen um sich gegenseitig für den Todesfall eines Partners abzusichern. Als erfahrener Rechtsanwalt weiß ich, dass diese Möglichkeit in der Praxis oft ungünstig ist. Ich prüfe den Einzelfall und unterbreite Ihnen alternative Vorschläge.
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Ich berate Sie zum Berliner Testament
Diese Form der gegenseitige Absicherung ist oft nicht optimal. Im Rahmen meiner Beratung erfahren Sie die Vor- und Nachteile dieser Testamente. Außerdem verschaffe ich Ihnen einen Überblock über die verschiedenen Optionen.
Fallstricke beim Berliner Testamenzt
Es dient der Absicherung des überlebenden Ehepartners, daher setzen die die Partner gegenseitig als Alleinerbe. Oft enthält es einen Strafklausel, die Abkömmlinge davon abhalten soll, das Pflichtteil einzufordern. So gelangt der Partner nach dem Tod des Erstversterbenden in den alleinigen Besitz des Vermögens. Die Abkömmlinge werden von der Erbfolge ausgeschlossen und meistens im Gegenzug als Nacherbe eingesetzt. Das schützt davor, dass beispielsweise eine Witwe das eheliche Haus verkaufen muss um Erben auszahlen zu können.
Aufgrund der wechselbezügliche Verfügung, können Sie zu Lebzeiten des Vertragspartners das Testament nicht widerrufen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Partner ihre Verfügung im Vertrauen darauf treffen, dass der andere diese ebenfalls diese trifft. Damit bindet das Berliner Testament wie ein Erbvertrag.
Bei Patchworkfamilien besteht die Gefahr, dass Sie leibliche Kinder ungewollt vom Erbe ausschließen. Der Partner der nicht Elternteil eines Kindes ist, muss je nach Formulierung des Testaments nur gemeinsame Kinder berücksichtigen. Diese Problem können Sie ausschließen, wenn Sie das Testament exakt formulieren.
Die steuerlichen Nachteile dagegen sind unumgänglich. Da das Kind das gesamte Vermögen von einem Partner erbt, entgeht ihm der Freibetrag, den es als Erbe des Erstversterbenden hat. Besonders problematisch ist, denn es von einem Partner erbt, der kein Elternteil von ihm ist. Bei großen Vermögen fällt außerdem Erbschaftssteuer beim Übergang des Vermögens an den Ehepartner an und später beim Übergang an das Kind.