Grundsätzlich ist ein vollständig handschriftliches verfasstes Testament, dass der Erblasser unterzeichnet hat gültig. Die Angabe eines Datums ist nicht zwingend vorgeschrieben, ist aber sinnvoll um zu prüfen welches von mehreren Testamenten das jüngste ist. Auch ein Testament, das auf unüblichem Schreibpapier verfasst wurde, ist daher grundsätzlich gültig. Mit dem Thema musste sich das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg im Beschluss vom 20.12.2023 (3 W 96/23) befassen. Der Erblasser hat das Testament zwar nicht auf einem Bierdeckel geschrieben, aber auf dem Bestellzettel seiner Gaststätte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es sich um ein gültiges Testament handelt.
Sie können also ein gut durchdachtes von einem Anwalt formuliertes und vom Notar beglaubigtes Testament in einer “Bierlaune” außer Kraft setzen und statt der Ehefrau die nette Bedienung als Alleinerbin einsetzen.
Angenommen ein Mann verfasst anlässlich des Besuchs in einem Striptease-Bar, auf einem Bierdeckel ein Testament zugunsten der Bardame. Auf dem Heimweg zur Gattin verunglückt er tödlich. Die enterbte Witwe will sich nicht mit dem Pflichtteil begnügen. Sie will das Testament anfechten. Weder der Umstand, dass der Verstorbene das Testament spontan aufgesetzt hat noch dass die körperlichen Reize der Dame ihn zu dem Testament veranlasst habe rechtfertigen das Testament für ungültig zu erklären. Sofern seine Testierfreiheit nicht durch ein gemeinsame Testament oder einen Vertrag eingeschränkt war, hat die Witwe in der Regel nur die Chance, eine vorübergehende Unzurechnungsfähigkeit des Gatten geltend zu machen. Das wäre beispielsweise möglich, wenn er beim Verfassen des Testaments unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand.
Wenn Sie die Möglichkeit haben, vernichten Sie das Testament. Sollte das nicht möglich sein, verfassen Sie umgehend ein handschriftlich Testament in dem Sie erklären, dass ihr Testament vom (Datum einsetzen) ungültig ist und das vorherige weiter gelten soll. Grundsätzlich rate ich: Stehen Sie zu ihrer spontanen Handeln und sprechen Sie mit mir. Als Anwalt helfe ich Ihnen genau das Testament zu verfassen, das Ihren Willen widerspiegelt.
Ich stehe für weitere Fragen zur Verfügung
Nehmen Sie mit mir Kontakt auf, wenn Sie zusätzliche Informationen wünschen oder für eine individuelle Beratung.