Ich weiß aus Erfahrung, dass meine Mandanten sehr unterschiedliche Vorlieben haben. Manche wollen mich anrufen, andere bevorzugen es, mir zu schreiben. Sehr beliebt ist mein Fragebogen, in dem Sie mir Ihre Wünsch mit ein paar Klicks übermitteln können. Entscheiden Sie selbst, was Ihnen am meisten liegt.
Als Anwalt kann ich keine Testamente beglaubigen. Für Erbverträge und gemeinsame Testamente müssen Sie einen Notar einschalten. Ich berate Sie aber ausgiebig über die Auswirkungen verschiedenen Formulierungen und helfe Ihnen Formulierungen zu finden, die genau Ihren Wünsche wiedergeben.
Der Online-Fragebogen hat den Vorteil, dass Sie mir Ihre Wünsche mit ein paar Klicks mitteilen können. Die beste Art der Kommunikation, wenn Sie keine Zeit haben, Ihre Wünsche ausführlich zu schildern.