Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. In diesem Fall verwalten die Erben den Nachlass gemeinschaftlich, bis er aufgeteilt wird. Dabei gilt: Kein Miterbe darf allein handeln – alle Entscheidungen, beispielsweise zum Immobilienverkauf, müssen einstimmig getroffen werden.
Besonders konfliktbeladen wird es, wenn Schulden im Nachlass vorhanden sind. Die Erbengemeinschaft haftet nicht nur mit dem Erbe, sondern jeder Miterbe auch mit seinem Privatvermögen. Wer zahlt was? Was passiert mit belasteten Objekten? Solche Fragen führen schnell zu Streit.
Holen Sie frühzeitig juristischen Rat ein und übertragen Sie die Verwaltung des Nachlasses einem neutralen Nachlassverwalter. So können Lösungen gefunden werden, bevor Fronten verhärten.
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