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Erbengemeinschaft: Chance oder Konflikt?

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. In diesem Fall verwalten die Erben den Nachlass gemeinschaftlich, bis er aufgeteilt wird. Dabei gilt: Kein Miterbe darf allein handeln – alle Entscheidungen, beispielsweise zum Immobilienverkauf, müssen einstimmig getroffen werden.

Besonders konfliktbeladen wird es, wenn Schulden im Nachlass vorhanden sind. Die Erbengemeinschaft haftet nicht nur mit dem Erbe, sondern jeder Miterbe auch mit seinem Privatvermögen. Wer zahlt was? Was passiert mit belasteten Objekten? Solche Fragen führen schnell zu Streit.

Häufige Ursachen für Konflikte:

  • fehlendes oder unklar formuliertes Testament
  • widersprüchliche Versprechen des Erblassers
  • subjektives Empfinden von Ungerechtigkeit
  • emotionale Bindungen an Gegenstände

Mein Tipp für alle Erbengemeinschaften

Holen Sie frühzeitig juristischen Rat ein und übertragen Sie die Verwaltung des Nachlasses einem neutralen Nachlassverwalter. So können Lösungen gefunden werden, bevor Fronten verhärten.

Ich stehe für weitere Fragen zur Verfügung

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