Ich bin Ihr durchsetzungsstarker und kompetenter Partner in Berlin, wenn Sie anwaltliche Hilfe, Beratung oder Vertretung als Erbe oder Erblasser benötigen. Dank meiner langjährigen Erfahrung in Theorie und Praxis kann ich Ihre Interessen immer optimal durchsetzen.
Im Rahmen meiner Tätigkeit helfe ich Ihnen dabei Testamente, Verfügungen oder Vollmachten aufzusetzen. Ich informiere Sie auch darüber, welche Konsequenzen als Erbe auf Sie zukommen. Vertrauen Sie in jeglicher Hinsicht meiner Fachkompetenz.
Ihr Experte für Erbrecht in Berlin Lichtenberg
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über das Kontaktformular erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.
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Erbverträge erfolgreich gestalten
Gemeinsam Vermögen vererben
Sie möchten als Paar gemeinsam ein Testament verfassen? Achten Sie sorgsam auf die Formulierungen, damit das Ergebnis dem Gewollten entspricht
Erden von Schulden
Hilfe für den Erben
Das Erbe ist überschuldet und Sie wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Sie haben zwei Optionen einen persönlichen Ruin zu verhindern.
Schenken statt Vererben
Mit warmer Hand geben
Es kann ein großer Vorteil sein Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen. Aber sichern Sie sich vertraglich ab, damit Sie nicht völlig die Kontrolle verlieren.
Ihr Experte für Erbrecht und Vorsorge
Sicherheit in allen Lebenslagen, auch wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen zu treffen. Ich berate Sie zum Thema Vollmachten und Verfügungen.
Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn Sie kein Testament verfassen oder Personen, denen Sie etwas vererben wollen, bereits verstorben sind, wenn sie erben.
Ich helfe Ihnen ein eindeutiges Testament zu verfassen, damit Ihr Wille beachtet wird. Dabei berücksichtige ich auch Konstellationen, die eintreten können.
Wem steht welcher Pflichtteil zu und wie können Sie diesen bereits beim verfassen des Testaments oder bei Schenkungen berücksichtigen.
Sie wollen, dass die Firma weiter existiert und lückenlos von den Erben übernommen werden kann. Ich sorge für einen reibungslosen Ablauf
Bedenken Sie beim Verfassen von Testamenten und bei Schenkungen die Erbschaftsteuer. Ihren Erben sparen viel Geld, wenn Sie klug handeln.
Ich setze mich kompetent & durchsetzungsstark für Ihre Interessen ein
Den eigenen Willen so zu formulieren, dass dieser auch dann beachtet wird, wenn Sie nicht mehr für Nachfragen zur Verfügung stehen, ist schwer. Als erfahrene Rechtsanwälte unterstützen wir Sie bei der Formulierung von Vollmachen und Verfügungen, welche Ihre Versorgung im Krankheitsfall oder im Alter sichern.
Noch problematischer ist, das eigene Vermögen zu hinterlassen, ohne dass es zu Streit unter den Angehörigen kommt. Wir helfen Ihnen rechtssichere Testamente zu verfassen und sorgen durch eindeutige Formulierungen dafür, dass die Dinge und Werte, die Sie hinterlassen in die von Ihnen gewünschten Hände kommen.
Sie können durch Vollmachten bestimmen, wer unter welchen Bedingungen in Ihrem Sinne Ihr Vermögen verwalten darf, auch nach Ihre Tod. Da es sich bei Vollmachten um Verträge handelt, gibt es einen Bevollmächtigten, der Ihre Wünsche kennt und sich darum kümmert diese zu erfüllen. Bei Verfügungen oder Testamenten ist wichtig, dass diese dem Gericht bekannt sind. Ich biete Ihnen an, die Dokumente zu verwahren und, wenn es erforderlich ist, vorzulegen.
Außerdem sind beim Verfassen einige Rechtsvorschriften zu beachten, auf deren Einhaltung wird gerne Achten. Darüber hinaus berate ich Sie umfassend über die Folgen der Schriftstücke, beispielsweise inwiefern Sie an diese gebunden sind, wenn Sie Ihre Meinung ändern. Besonders bei Übertragungen zu Lebzeiten und Erbverträgen kann ein Rücktrittsrecht wichtig sein oder die Möglichkeit über ein Haus weiter zu verfügen, auch wenn es bereits künftigen Erben gehört.
Sie können eine Firma vererben und im Rahmen eines Vermächtnisses oder einer Vollmacht einen Geschäftsführer bestimmen. Da es in der Regel einige Zeit dauert, bis Erbangelegenheiten geregelt sind, ist es ratsam, Vollmachten zu erteilen, damit der Geschäftsbetrieb ungestört weiterlaufen kann. Weiter Informationen finden Sie hier
Vollmachten sind wie Verträge ab Unterzeichnung bindend und enden mit dem Tod, es sei denn Sie erklären ausdrücklich, dass diese auch über den Tod hinaus gelten soll. Sie können Bedingungen für einen Rücktritt vereinbaren oder festlegen, dass die Vollmacht nicht durch Erben widerrufen werden kann.
Ich rate Ihnen das komplexe Thema mit mir ausführlich zu erörtern, Sie erreichen mich telefonisch unter der 030 856 13 77 20 oder können mir auch über mein Kontaktformular auf dieser Webseite eine Nachricht zu Ihrem Anliegen schicken.